13.250 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.250 Euro belegt. Bis zu 4000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 28. Februar 2019 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 7. August 2018 wurden im Hallenser Zuschauerblock insgesamt 23 pyrotechnische Gegenstände gezündet und teilweise auf den Platz geworfen. Darüber hinaus waren nach Abpfiff des Spiels etwa zehn bis 15 Hallenser Zuschauer über den Zaun in den Innenraum geklettert, wo sie anscheinend die Auseinandersetzung mit rivalisierenden Anhängern im angrenzenden Block suchten. Der Ordnungsdienst drängte die Zuschauergruppen umgehend wieder in ihre Blöcke zurück.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.250 Euro belegt. Bis zu 4000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 28. Februar 2019 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 7. August 2018 wurden im Hallenser Zuschauerblock insgesamt 23 pyrotechnische Gegenstände gezündet und teilweise auf den Platz geworfen. Darüber hinaus waren nach Abpfiff des Spiels etwa zehn bis 15 Hallenser Zuschauer über den Zaun in den Innenraum geklettert, wo sie anscheinend die Auseinandersetzung mit rivalisierenden Anhängern im angrenzenden Block suchten. Der Ordnungsdienst drängte die Zuschauergruppen umgehend wieder in ihre Blöcke zurück.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.