13.000 Euro Geldstrafe für VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 28. September 2019 zündeten Wolfsburger Zuschauer mindestens zehn Bengalische Feuer. Aufgrund der Rauchentwicklung konnte die Begegnung erst mit mehr als zweieinhalbminütiger Verspätung angepfiffen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 28. September 2019 zündeten Wolfsburger Zuschauer mindestens zehn Bengalische Feuer. Aufgrund der Rauchentwicklung konnte die Begegnung erst mit mehr als zweieinhalbminütiger Verspätung angepfiffen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.