13.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel gegen den SV Darmstadt 98 am 28. Januar 2024 zündeten Berliner Zuschauer drei Blinker. Zudem warfen Berliner Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 13. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste daraufhin für insgesamt vier Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel gegen den SV Darmstadt 98 am 28. Januar 2024 zündeten Berliner Zuschauer drei Blinker. Zudem warfen Berliner Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 13. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste daraufhin für insgesamt vier Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.