13.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der Bundesligapartie beim 1. FSV Mainz 05 am 16. September 2022 brannten Berliner Anhänger sechs pyrotechnische Gegenstände ab. Im weiteren Spielverlauf wurden im Berliner Zuschauerblock mindestens sieben weitere pyrotechnische Gegenstände entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der Bundesligapartie beim 1. FSV Mainz 05 am 16. September 2022 brannten Berliner Anhänger sechs pyrotechnische Gegenstände ab. Im weiteren Spielverlauf wurden im Berliner Zuschauerblock mindestens sieben weitere pyrotechnische Gegenstände entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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