13.000 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den SC Paderborn am 22. Juli 2017 wurde im Hallenser Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.

Darüber hinaus wurden während des Drittligaspiels gegen den FC Carl Zeiss Jena am 1. August 2017 mehrere Gegenstände aus dem Hallenser Zuschauerblock in Richtung eines Gästespielers und eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Die Partie musste kurzzeitig unterbrochen werden. Zudem riefen während des Spiels gegen Jena Zuschauer des Heimteams antisemitische Parolen.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden eine Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den SC Paderborn am 22. Juli 2017 wurde im Hallenser Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.

Darüber hinaus wurden während des Drittligaspiels gegen den FC Carl Zeiss Jena am 1. August 2017 mehrere Gegenstände aus dem Hallenser Zuschauerblock in Richtung eines Gästespielers und eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Die Partie musste kurzzeitig unterbrochen werden. Zudem riefen während des Spiels gegen Jena Zuschauer des Heimteams antisemitische Parolen.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden eine Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

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