12.950 Euro Geldstrafe für Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.950 Euro belegt.

Zwischen der zweiten und vierten sowie in der fünften, 24., 26, 47., 57., 74. und 80. Spielminute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 14. Dezember 2019 wurden im Mannheimer Zuschauerbereich insgesamt 34 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Fortsetzung des Spiels verzögerte sich dadurch in der 24. Minute um eine halbe und in der 47. Minute um eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.950 Euro belegt.

Zwischen der zweiten und vierten sowie in der fünften, 24., 26, 47., 57., 74. und 80. Spielminute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 14. Dezember 2019 wurden im Mannheimer Zuschauerbereich insgesamt 34 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Fortsetzung des Spiels verzögerte sich dadurch in der 24. Minute um eine halbe und in der 47. Minute um eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.