Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 12.750 Euro belegt.
In der 31. Minute des DFB-Pokalspiels bei Preußen Münster am 26. September 2023 warfen Münchner Zuschauer unzählige Tennisbälle auf den Rasen, so dass die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden musste. Darüber hinaus zündeten Bayern-Anhänger während des Bundesligaspiels bei RB Leipzig am 30. September 2023 zwei Bengalische Feuer und einen Rauchtopf. Die Täter aus dem Leipzig-Spiel konnten seitens des Vereins ermittelt werden, was sich gemäß Strafzumessungsleitfaden strafmildernd auswirkte.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 12.750 Euro belegt.
In der 31. Minute des DFB-Pokalspiels bei Preußen Münster am 26. September 2023 warfen Münchner Zuschauer unzählige Tennisbälle auf den Rasen, so dass die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden musste. Darüber hinaus zündeten Bayern-Anhänger während des Bundesligaspiels bei RB Leipzig am 30. September 2023 zwei Bengalische Feuer und einen Rauchtopf. Die Täter aus dem Leipzig-Spiel konnten seitens des Vereins ermittelt werden, was sich gemäß Strafzumessungsleitfaden strafmildernd auswirkte.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.