12.500 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.500 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 8. Mai 2016 wurden im Duisburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und ein Böller gezündet. Auch vor Beginn des Relegations-Hinspiels bei den Würzburger Kickers am 20. Mai 2016 brannten im Duisburger Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer.

Darüber hinaus warfen Duisburger Zuschauer in der 64. Minute des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 15. Mai 2016 Gegenstände in Richtung der Leipziger Auswechselspieler. Zudem wurden während des Spiels im Stadion zwei Plakate mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.500 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 8. Mai 2016 wurden im Duisburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und ein Böller gezündet. Auch vor Beginn des Relegations-Hinspiels bei den Würzburger Kickers am 20. Mai 2016 brannten im Duisburger Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer.

Darüber hinaus warfen Duisburger Zuschauer in der 64. Minute des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 15. Mai 2016 Gegenstände in Richtung der Leipziger Auswechselspieler. Zudem wurden während des Spiels im Stadion zwei Plakate mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.