125 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125 Euro belegt.

In der 60. Minute des Zweitligaspiels gegen Jahn Regensburg am 17. April 2022 flog aus dem Rostocker Zuschauerblock ein gefüllter Becher in Richtung der Trainerbänke. Der Becherwerfer konnte vom Verein ermittelt werden, weshalb sich die Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125 Euro belegt.

In der 60. Minute des Zweitligaspiels gegen Jahn Regensburg am 17. April 2022 flog aus dem Rostocker Zuschauerblock ein gefüllter Becher in Richtung der Trainerbänke. Der Becherwerfer konnte vom Verein ermittelt werden, weshalb sich die Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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