125 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125 Euro belegt.

In der 54. Minute des Zweitligaspiels gegen Werder Bremen am 11. Februar 2022 flog aus dem Rostocker Zuschauerblock ein gefüllter Becher in Richtung des Bremer Spielers Marvin Ducksch. Der Spieler wurde dabei nicht getroffen. Der Becherwerfer konnte vom Verein ermittelt werden, weshalb sich die Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125 Euro belegt.

In der 54. Minute des Zweitligaspiels gegen Werder Bremen am 11. Februar 2022 flog aus dem Rostocker Zuschauerblock ein gefüllter Becher in Richtung des Bremer Spielers Marvin Ducksch. Der Spieler wurde dabei nicht getroffen. Der Becherwerfer konnte vom Verein ermittelt werden, weshalb sich die Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.