12.250 Euro Geldstrafe für den VfB Oldenburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Oldenburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 12.250 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn und im Laufe des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 11. März 2023 zündeten Oldenburger Anhänger neun Bengalische Feuer, drei Blinker und drei Knallkörper. Darüber hinaus entfachten Oldenburger Zuschauer vor dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Saarbrücken am 7. Mai 2023 mindestens 20 Bengalische Feuer.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Oldenburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 12.250 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn und im Laufe des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 11. März 2023 zündeten Oldenburger Anhänger neun Bengalische Feuer, drei Blinker und drei Knallkörper. Darüber hinaus entfachten Oldenburger Zuschauer vor dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Saarbrücken am 7. Mai 2023 mindestens 20 Bengalische Feuer.