12.000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskrimierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Nach Ende des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 28. Oktober 2023 riefen Essener Zuschauer einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Duisburger Anhänger, nachdem diese zuvor ebenfalls einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Essener Anhänger gerufen hatten.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskrimierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Nach Ende des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 28. Oktober 2023 riefen Essener Zuschauer einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Duisburger Anhänger, nachdem diese zuvor ebenfalls einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Essener Anhänger gerufen hatten.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.