12.000 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 8. September 2017 wurde im Regensburger Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Der Anpfiff der 2. Halbzeit verzögerte sich dadurch zunächst um knapp eine Minute, kurz nach Wiederanpfiff musste das Spiel wegen der Rauchentwicklung für knapp zwei Minuten unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden eine Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 8. September 2017 wurde im Regensburger Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Der Anpfiff der 2. Halbzeit verzögerte sich dadurch zunächst um knapp eine Minute, kurz nach Wiederanpfiff musste das Spiel wegen der Rauchentwicklung für knapp zwei Minuten unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden eine Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

###more###