12.000 Euro Geldstrafe für die Stuttgarter Kickers

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Oberligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen Eintracht Frankfurt am 18. Oktober 2022 brannten Stuttgarter Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer ab. Der Spielbeginn verzögerte sich um zwei Minuten. Zudem wurden im Laufe der zweiten Hälfte insgesamt weitere sieben pyrotechnische Gegenstände entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Oberligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen Eintracht Frankfurt am 18. Oktober 2022 brannten Stuttgarter Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer ab. Der Spielbeginn verzögerte sich um zwei Minuten. Zudem wurden im Laufe der zweiten Hälfte insgesamt weitere sieben pyrotechnische Gegenstände entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.