DFB-Sportgericht
12.000 Euro Geldstrafe für den SC Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor und während des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 5. Mai 2024 zündeten Paderborner Anhänger mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Geldstrafe für Rot-Weiss Essen nach Beleidigung der Schiedsrichterin
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Vier Spiele Sperre für Augsburgs Essende
Das DFB-Sportgericht belegt Samuel Essende vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen.

Zwei Spiele Sperre für Herthas Gechter
Das DFB-Sportgericht belegt Linus Gechter vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.