12.000 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

In der 14. Spielminute des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 6. Dezember 2015 wurden im Darmstädter Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Zudem wurde in der 28. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 20. Dezember 2015 im Darmstädter Zuschauerblock Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

In der 14. Spielminute des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 6. Dezember 2015 wurden im Darmstädter Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Zudem wurde in der 28. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 20. Dezember 2015 im Darmstädter Zuschauerblock Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.