12.000 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Nach den Vorkommnissen während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiß Erfurt am 25. Februar 2018 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Im Rahmen der Begegnung in Jena hatten Zuschauer beider Vereine in unregelmäßigen Abständen und mit unterschiedlicher Intensität große Mengen an Pyrotechnik zum Einsatz gebracht. Während der zweiten Halbzeit versuchten darüber hinaus mehrmals Zuschauer beider Lager in den Innenraum einzudringen, was ihnen kurzzeitig auch gelang, bis sie wieder von Ordnern und der Polizei zurückgedrängt werden konnten.

[mm]

Nach den Vorkommnissen während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiß Erfurt am 25. Februar 2018 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Im Rahmen der Begegnung in Jena hatten Zuschauer beider Vereine in unregelmäßigen Abständen und mit unterschiedlicher Intensität große Mengen an Pyrotechnik zum Einsatz gebracht. Während der zweiten Halbzeit versuchten darüber hinaus mehrmals Zuschauer beider Lager in den Innenraum einzudringen, was ihnen kurzzeitig auch gelang, bis sie wieder von Ordnern und der Polizei zurückgedrängt werden konnten.