1200 Euro Geldstrafe für SV Sandhausen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.

In der 21. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 28. Oktober 2019 zündeten Sandhäuser Zuschauer zwei Rauchtöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.

In der 21. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 28. Oktober 2019 zündeten Sandhäuser Zuschauer zwei Rauchtöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.