1200 Euro Geldstrafe für Sportfreunde Lotte

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel gegen Fortuna Köln am 10. März 2018 wurde das Schiedsrichter-Team um Justus Zorn (Freiburg) beim Verlassen des Spielfeldes von Lotter Zuschauern mit Bier übergossen. Darüber hinaus wurde in der 54. Minute des Drittligaspiels beim SV Meppen am 20. April 2018 eine Rauchbombe im Lotter Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel gegen Fortuna Köln am 10. März 2018 wurde das Schiedsrichter-Team um Justus Zorn (Freiburg) beim Verlassen des Spielfeldes von Lotter Zuschauern mit Bier übergossen. Darüber hinaus wurde in der 54. Minute des Drittligaspiels beim SV Meppen am 20. April 2018 eine Rauchbombe im Lotter Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.