Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.
Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim FC Einheit Wernigerode am 30. Juli 2022 zündeten Paderborner Zuschauer zwei Nebeltöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.
Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim FC Einheit Wernigerode am 30. Juli 2022 zündeten Paderborner Zuschauer zwei Nebeltöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.