Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Lok Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.
Vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen Bayer Leverkusen am 7. August 2021 wurden im Leipziger Zuschauerblock mehrere Rauchkörper entzündet.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Lok Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.
Vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen Bayer Leverkusen am 7. August 2021 wurden im Leipziger Zuschauerblock mehrere Rauchkörper entzündet.