1200 Euro Geldstrafe für Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 29. Januar 2019 wurden im Ingolstädter Zuschauerbereich zwei Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 29. Januar 2019 wurden im Ingolstädter Zuschauerbereich zwei Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.