1200 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.

Während der Erstrundenpartie im DFB-Pokal zwischen der SpVgg Greuther Fürth und Borussia Dortmund am 20. August 2018 wurden im heimischen Zuschauerbereich zwei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.

Während der Erstrundenpartie im DFB-Pokal zwischen der SpVgg Greuther Fürth und Borussia Dortmund am 20. August 2018 wurden im heimischen Zuschauerbereich zwei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.