1200 Euro Geldstrafe für FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels bei Hertha BSC am 30. September 2023 zündeten Hamburger Anhänger ein Bengalisches Feuer und einen Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels bei Hertha BSC am 30. September 2023 zündeten Hamburger Anhänger ein Bengalisches Feuer und einen Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.