DFB-Sportgericht
1200 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 8. April 2023 warfen Hallenser Zuschauer drei Becher und ein Feuerzeug in den Innenraum.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Gladbachs Reitz
Das DFB-Sportgericht belegt Rocco Reitz vom Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

Zwei Spiele Sperre gegen Mannheims Boyd
Das Sportgericht des DFB belegt Terrence Boyd vom SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen.

Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Carlsen
Das Sportgericht des DFB sperrt Fredrik Carlsen vom FC Ingolstadt 04 wegen Tätlichkeit gegen den Gegner nach zuvor an ihm begangener sportwidriger Handlung für drei Drittligaspiele. Luca Erlein von der TSG Hoffenheim II muss zweimal aussetzen.