DFB-Sportgericht
1200 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 8. April 2023 warfen Hallenser Zuschauer drei Becher und ein Feuerzeug in den Innenraum.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Geldstrafe für Rot-Weiss Essen nach Beleidigung der Schiedsrichterin
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Vier Spiele Sperre für Augsburgs Essende
Das DFB-Sportgericht belegt Samuel Essende vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen.

Zwei Spiele Sperre für Herthas Gechter
Das DFB-Sportgericht belegt Linus Gechter vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.