1200 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

In der 87. Spielminute des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 2. September 2023, unmittelbar nach dem Tor zum 2:1 für Aue, warfen Münchner Zuschauer mindestens vier Becher in den Innenraum in Richtung der jubelnden Auer Spieler beziehungsweise auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

In der 87. Spielminute des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 2. September 2023, unmittelbar nach dem Tor zum 2:1 für Aue, warfen Münchner Zuschauer mindestens vier Becher in den Innenraum in Richtung der jubelnden Auer Spieler beziehungsweise auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.