Drei Teilausschlüsse, Geldstrafe und hohe Auflagen für 1. FC Köln

Nach den Vorkommnissen während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 14. Februar 2015 und im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim MSV Duisburg am 28. Oktober 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu drei Zuschauer-Teilausschlüssen verurteilt.

Außerdem wird der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro belegt, wovon 120.000 Euro in infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu investieren sind, die der DFB anhand eines Auflagenkatalogs konkret vorgibt.

Personalisierte Eintrittskarten zu Auswärtsspielen

Das Urteil sieht vor, dass der 1. FC Köln die drei Bundesligaspiele gegen 1899 Hoffenheim am 12. April 2015, gegen Bayer 04 Leverkusen am 26. April 2015 und gegen den FC Schalke 04 am 32. Spieltag (8. bis 10. Mai 2015) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austrägt. Bei diesen drei Heimspielen müssen die Stehplatzbereiche S3 und S4 im Unterrang der Südtribüne leer und geschlossen bleiben.

Der Maßnahmenkatalog, der dem 1. FC Köln mit dem ergangenen Urteil auferlegt wird, sieht sieben Punkte vor. So muss der Verein gemeinsam mit Borussia Mönchengladbach, gegen die derzeit wegen der Vorkommnisse im Spiel gegen Köln noch ein Ermittlungsverfahren beim DFB-Kontrollausschuss anhängig ist, ein Sicherheitskonzept unter Einbeziehung des DFB erstellen und durchsetzen. Dieses muss insbesondere beinhalten, dass der 1. FC Köln im nächsten Auswärtsspiel bei Borussia Mönchengladbach nur die Hälfte des zulässigen Kartenkontingents für den Gastbereich anfordert und erhält. Die Gästetickets müssen zudem personalisiert werden.

Ferner dürfen seitens des 1. FC Köln bis zum Ende dieser Saison, beginnend mit dem 27. Spieltag, nur noch personalisierte Eintrittskarten zu Auswärtsspielen abgegeben werden. Der Klub muss ein Verbot der Weitergabe und eine entsprechende Kontrolle sicherstellen. Zudem müssen die Domstädter bei auswärtigen Bundesligaspielen bis zum Ende des Jahres 2015 mindestens 50 eigene Ordner einsetzen. Diese haben in Abstimmung mit den jeweiligen Heimvereinen auch dafür zu sorgen, dass bis zum Ende der Saison, beginnend mit dem 27. Spieltag, keine großen Fahnen, Banner und Blockfahnen der Kölner Anhänger bei Auswärtsspielen zum Einsatz kommen, was eine weitere Auflage des Urteils ist.



Nach den Vorkommnissen während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 14. Februar 2015 und im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim MSV Duisburg am 28. Oktober 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu drei Zuschauer-Teilausschlüssen verurteilt.

Außerdem wird der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro belegt, wovon 120.000 Euro in infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu investieren sind, die der DFB anhand eines Auflagenkatalogs konkret vorgibt.

Personalisierte Eintrittskarten zu Auswärtsspielen

Das Urteil sieht vor, dass der 1. FC Köln die drei Bundesligaspiele gegen 1899 Hoffenheim am 12. April 2015, gegen Bayer 04 Leverkusen am 26. April 2015 und gegen den FC Schalke 04 am 32. Spieltag (8. bis 10. Mai 2015) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austrägt. Bei diesen drei Heimspielen müssen die Stehplatzbereiche S3 und S4 im Unterrang der Südtribüne leer und geschlossen bleiben.

Der Maßnahmenkatalog, der dem 1. FC Köln mit dem ergangenen Urteil auferlegt wird, sieht sieben Punkte vor. So muss der Verein gemeinsam mit Borussia Mönchengladbach, gegen die derzeit wegen der Vorkommnisse im Spiel gegen Köln noch ein Ermittlungsverfahren beim DFB-Kontrollausschuss anhängig ist, ein Sicherheitskonzept unter Einbeziehung des DFB erstellen und durchsetzen. Dieses muss insbesondere beinhalten, dass der 1. FC Köln im nächsten Auswärtsspiel bei Borussia Mönchengladbach nur die Hälfte des zulässigen Kartenkontingents für den Gastbereich anfordert und erhält. Die Gästetickets müssen zudem personalisiert werden.

Ferner dürfen seitens des 1. FC Köln bis zum Ende dieser Saison, beginnend mit dem 27. Spieltag, nur noch personalisierte Eintrittskarten zu Auswärtsspielen abgegeben werden. Der Klub muss ein Verbot der Weitergabe und eine entsprechende Kontrolle sicherstellen. Zudem müssen die Domstädter bei auswärtigen Bundesligaspielen bis zum Ende des Jahres 2015 mindestens 50 eigene Ordner einsetzen. Diese haben in Abstimmung mit den jeweiligen Heimvereinen auch dafür zu sorgen, dass bis zum Ende der Saison, beginnend mit dem 27. Spieltag, keine großen Fahnen, Banner und Blockfahnen der Kölner Anhänger bei Auswärtsspielen zum Einsatz kommen, was eine weitere Auflage des Urteils ist.

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Stufenplan für bauliche und infrastrukturelle Investitionen

Darüber hinaus muss der 1. FC Köln in Abstimmung mit dem DFB nach einem Stufenplan Investitionen baulicher und infrastruktureller Art vornehmen, beispielsweise die Schaffung weiterer Drehkreuze und Vereinzelungsanlagen oder aber die Verbesserung der technischen Möglichkeiten zur Überwachung der Zuschauerränge. Außerdem muss der Klub zur neuen Saison einen weiteren hauptamtlichen Fanbeauftragten und einen hauptamtlichen Sozialpädagogen einstellen, wobei Letzterer gerade Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren betreuen soll.

Zudem muss der Verein die wegen der Vorfälle in beiden Spielen getroffenen Maßnahmen wie etwa die Verhängung von Stadionverboten und Vereinsausschlüssen konsequent durch- und umsetzen, was ebenfalls eine Auflage ist.

FC stimmt zu - Urteil ist rechtskräftig

Im Rahmen des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach waren Kölner Zuschauer mehrfach durch das Abbrennen von Pyrotechnik aufgefallen, was unter anderem zu einem um mehrere Minuten verzögerten Anpfiff und einer Spielunterbrechung in der 46. Minute führte. Nach Schlusspfiff überstieg knapp ein Dutzend Kölner Zuschauer den Innenraumzaun und öffnete von innen das Fluchttor, so dass weitere Zuschauer in den Innenraum eindrangen und es zu Handgreiflichkeiten mit Ordnern kam.

Vor dem Pokalspiel des 1. FC Köln in Duisburg stürmte eine größere Gruppe von Kölner Zuschauern den Eingangsbereich und gelangte unkontrolliert ins Stadion. Es gab Auseinandersetzungen mit der Polizei. Kurz vor Anpfiff wurde ferner massiv Pyrotechnik gezündet, so dass sich der Spielbeginn um eine Minute verzögerte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.