117.250 Euro Geldstrafe für FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 117.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 40.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff und während der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 21. April 2023 brannten St. Pauli-Anhänger 111 Bengalische Feuer ab und schossen eine Rakete auf das Spielfeld. Vor Beginn der zweiten Halbzeit entfachten Gästeanhänger weitere 21 Bengalische Feuer und schossen aus mindestens zwei Feuerwerksbatterien 22 Raketen in Richtung des Rasens. Der Anstoß verzögerte sich dadurch um mindestens zwei Minuten. Im Verlauf der zweiten Halbzeit folgten weitere 14 Bengalische Feuer.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 117.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 40.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff und während der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 21. April 2023 brannten St. Pauli-Anhänger 111 Bengalische Feuer ab und schossen eine Rakete auf das Spielfeld. Vor Beginn der zweiten Halbzeit entfachten Gästeanhänger weitere 21 Bengalische Feuer und schossen aus mindestens zwei Feuerwerksbatterien 22 Raketen in Richtung des Rasens. Der Anstoß verzögerte sich dadurch um mindestens zwei Minuten. Im Verlauf der zweiten Halbzeit folgten weitere 14 Bengalische Feuer.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.