115.000 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Insbesondere wegen der Zuschauer-Vorkommnisse im vorerst letzten Bundesligaspiel, aber auch wegen anderer Vergehen in der Rückrunde hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Bundesliga-Absteiger Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen acht Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 115.000 Euro belegt. Bis zu 35.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Kurz vor Abpfiff des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 12. Mai 2018 wurden im Hamburger Zuschauerbereich so viele Polenböller, Bengalische Feuer sowie Rauchbomben gezündet und teilweise in den Strafraum geworfen, dass weite Teile der Tribüne sowie große Teile des Strafraumes aufgrund der starken Rauchentwicklung nicht mehr zu erkennen waren. Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) unterbrach daraufhin das Spiel. Erst 17 Minuten später konnte die Begegnung fortgesetzt und nach kurzer Zeit durch den Schiedsrichter ordnungsgemäß beendet werden.

Hinzu kommen weitere Vorkommnisse aus der abgelaufenen Rückrunde. So wurde auch während des Einlaufens vor Beginn des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 31. März 2018 im Hamburger Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt. Unmittelbar vor dem Anpfiff flogen aus dem Gästebereich zwei Feuerwerkskörper auf das Spielfeld, welche von Sicherheitskräften entfernt werden mussten. Dadurch verzögerte sich der Spielbeginn um mehr als eine Minute.

In der neunten Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 7. April 2018 wurden aus dem Zuschauerblock der Heimmannschaft Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, unter anderem eine kleine Glasflasche. Vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit und in der 86. Minute des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 14. April 2018 wurde im Hamburger Zuschauerbereich mehrfach Pyrotechnik gezündet. Auch während der Bundesligaspiele gegen den SC Freiburg am 21. April 2018 sowie beim VfL Wolfsburg am 28. April 2018 wurde im Bereich der Hamburger Anhänger mehrfach Pyrotechnik gezündet.

Das Bundesligaspiel bei Eintracht Frankfurt am 5. Mai 2018 wurde ebenfalls von massivem Pyrotechnik-Abbrennen im Hamburger Zuschauerblock überschattet. Unter anderem wurde ein Rauchkörper aus dem Gästebereich in Richtung Spielfeld geworfen. Zudem kam es im Rahmen der Selektivkontrolle am Blockeingang der Gäste anlässlich eines Durchbruchversuches von Hamburger Zuschauern zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit den Ordnern. Dabei wurde ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Insbesondere wegen der Zuschauer-Vorkommnisse im vorerst letzten Bundesligaspiel, aber auch wegen anderer Vergehen in der Rückrunde hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Bundesliga-Absteiger Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen acht Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 115.000 Euro belegt. Bis zu 35.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Kurz vor Abpfiff des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 12. Mai 2018 wurden im Hamburger Zuschauerbereich so viele Polenböller, Bengalische Feuer sowie Rauchbomben gezündet und teilweise in den Strafraum geworfen, dass weite Teile der Tribüne sowie große Teile des Strafraumes aufgrund der starken Rauchentwicklung nicht mehr zu erkennen waren. Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) unterbrach daraufhin das Spiel. Erst 17 Minuten später konnte die Begegnung fortgesetzt und nach kurzer Zeit durch den Schiedsrichter ordnungsgemäß beendet werden.

Hinzu kommen weitere Vorkommnisse aus der abgelaufenen Rückrunde. So wurde auch während des Einlaufens vor Beginn des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 31. März 2018 im Hamburger Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt. Unmittelbar vor dem Anpfiff flogen aus dem Gästebereich zwei Feuerwerkskörper auf das Spielfeld, welche von Sicherheitskräften entfernt werden mussten. Dadurch verzögerte sich der Spielbeginn um mehr als eine Minute.

In der neunten Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 7. April 2018 wurden aus dem Zuschauerblock der Heimmannschaft Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, unter anderem eine kleine Glasflasche. Vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit und in der 86. Minute des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 14. April 2018 wurde im Hamburger Zuschauerbereich mehrfach Pyrotechnik gezündet. Auch während der Bundesligaspiele gegen den SC Freiburg am 21. April 2018 sowie beim VfL Wolfsburg am 28. April 2018 wurde im Bereich der Hamburger Anhänger mehrfach Pyrotechnik gezündet.

Das Bundesligaspiel bei Eintracht Frankfurt am 5. Mai 2018 wurde ebenfalls von massivem Pyrotechnik-Abbrennen im Hamburger Zuschauerblock überschattet. Unter anderem wurde ein Rauchkörper aus dem Gästebereich in Richtung Spielfeld geworfen. Zudem kam es im Rahmen der Selektivkontrolle am Blockeingang der Gäste anlässlich eines Durchbruchversuches von Hamburger Zuschauern zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit den Ordnern. Dabei wurde ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.