1125 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1125 Euro belegt. 375 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

In der 25. Spielminute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 5. Februar 2023 wurde aus dem Rostocker Zuschauerbereich ein Feuerzeug in Richtung eines Hamburger Spielers geworfen. Zudem wurden in der 70. Spielminute ein weiteres Feuerzeug sowie ein Plastikbecher in Richtung der Auswechselbänke geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1125 Euro belegt. 375 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

In der 25. Spielminute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 5. Februar 2023 wurde aus dem Rostocker Zuschauerbereich ein Feuerzeug in Richtung eines Hamburger Spielers geworfen. Zudem wurden in der 70. Spielminute ein weiteres Feuerzeug sowie ein Plastikbecher in Richtung der Auswechselbänke geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.