11.000 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000 Euro belegt.

Während des Spiels im DFB-Pokal beim FV Ravensburg am 19. August 2016 sowie in der Bundesligapartie beim FC Ingolstadt am 5. November 2016 wurde im Augsburger Zuschauerblock jeweils Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000 Euro belegt.

Während des Spiels im DFB-Pokal beim FV Ravensburg am 19. August 2016 sowie in der Bundesligapartie beim FC Ingolstadt am 5. November 2016 wurde im Augsburger Zuschauerblock jeweils Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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