1100 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den jetzigen Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 7. Oktober 2023 brannten Wiesbadener Zuschauer ein Bengalisches Feuer ab. Zudem wurde nach Spielende aus dem Wiesbadener Zuschauerbereich ein Becher in Richtung Schiedsrichter-Team geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den jetzigen Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 7. Oktober 2023 brannten Wiesbadener Zuschauer ein Bengalisches Feuer ab. Zudem wurde nach Spielende aus dem Wiesbadener Zuschauerbereich ein Becher in Richtung Schiedsrichter-Team geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.