10.850 Euro Geldstrafe für den VfB Lübeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.850 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Drittligaspiels gegen den TSV 1860 München am 23. Januar 2024 zündeten Lübecker Zuschauer mindestens 29 Bengalische Feuer und mindestens zwei Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.850 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Drittligaspiels gegen den TSV 1860 München am 23. Januar 2024 zündeten Lübecker Zuschauer mindestens 29 Bengalische Feuer und mindestens zwei Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.