10.800 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3600 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 11. Februar 2023 zündeten Hamburger Zuschauer 15 Bengalische Feuer und zwei Knallkörper. Zudem brannten sie in der 79. Minute ein weiteres Bengalisches Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3600 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 11. Februar 2023 zündeten Hamburger Zuschauer 15 Bengalische Feuer und zwei Knallkörper. Zudem brannten sie in der 79. Minute ein weiteres Bengalisches Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.