10.800 Euro Geldstrafe für 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 3. März 2023 brannten Magdeburger Zuschauer 17 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem wurde in der 66. Minute ein Rauchtopf gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 3. März 2023 brannten Magdeburger Zuschauer 17 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem wurde in der 66. Minute ein Rauchtopf gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.