1080 Euro Geldstrafe für FC Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1080 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Ingolstädter Zuschauer in der Nachspielzeit der Drittligapartie beim TSV 1860 München am 11. Februar 2024 drei Tennisbälle auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für eine halbe Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1080 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Ingolstädter Zuschauer in der Nachspielzeit der Drittligapartie beim TSV 1860 München am 11. Februar 2024 drei Tennisbälle auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für eine halbe Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.