107.525 Euro Geldstrafe für den HSV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 107.525 Euro belegt.

Mit dem Anpfiff des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 10. April 2022 wurden im Hamburger Fanblock mindestens 58 pyrotechnische Gegenstände gezündet und zwei Raketen abgefeuert. Das Spiel wurde für zehn Minuten unterbrochen. In der 65. Minute warf ein Hamburger Anhänger einen gefüllten Plastikbecher in Richtung Faride Alidou, der zur Einwechslung bereit stand.

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 107.525 Euro belegt.

Mit dem Anpfiff des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 10. April 2022 wurden im Hamburger Fanblock mindestens 58 pyrotechnische Gegenstände gezündet und zwei Raketen abgefeuert. Das Spiel wurde für zehn Minuten unterbrochen. In der 65. Minute warf ein Hamburger Anhänger einen gefüllten Plastikbecher in Richtung Faride Alidou, der zur Einwechslung bereit stand.

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

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