10.750 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.750 Euro belegt. Bis zu 3500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2020 nachzuweisen wäre.

In der 63. Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 5. August 2019 zündeten Münchner Zuschauer mindestens 15 Bengalische Feuer und schossen mindestens drei Leuchtraketen ab. Die Partie musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung für eine Minute unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf brannten Münchner Anhänger bis zur 83. Minute mindestens vier weitere Bengalische Feuer und einen Blinker ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.750 Euro belegt. Bis zu 3500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2020 nachzuweisen wäre.

In der 63. Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 5. August 2019 zündeten Münchner Zuschauer mindestens 15 Bengalische Feuer und schossen mindestens drei Leuchtraketen ab. Die Partie musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung für eine Minute unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf brannten Münchner Anhänger bis zur 83. Minute mindestens vier weitere Bengalische Feuer und einen Blinker ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.