DFB-Sportgericht
106.950 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 106.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 35.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den FC Bayern München am 26. September 2023 zündeten Münsteraner Zuschauer mindestens 15 Feuerwerksbatterien und mindestens 20 weitere pyrotechnische Gegenstände. Der Spielbeginn verzögerte sich um drei Minuten. In der 80. Minute wurde zudem ein Bengalisches Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro belegt.

Bundesgericht verhandelt Dresden-Berufung am Dienstag
Das DFB-Bundesgericht verhandelt am kommenden Dienstag, 21. Juli 2026 (ab 12.30 Uhr), am DFB-Campus in Frankfurt am Main das Sportgerichtsverfahren SG Dynamo Dresden.

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.500 Euro belegt.