10.575 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.575 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels bei 1860 München am 4. November 2023 zündeten Regensburger Zuschauer 38 Bengalische Fackeln. Ein Tatbeteiligter konnte identifiziert werden, was sich gemäß dem Strafzumessungsleitfaden strafmildernd auswirkte. Darüber hinaus warfen Regensburger Anhänger in der Nachspielzeit mindestens zwei Becher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.575 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels bei 1860 München am 4. November 2023 zündeten Regensburger Zuschauer 38 Bengalische Fackeln. Ein Tatbeteiligter konnte identifiziert werden, was sich gemäß dem Strafzumessungsleitfaden strafmildernd auswirkte. Darüber hinaus warfen Regensburger Anhänger in der Nachspielzeit mindestens zwei Becher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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