1050 Euro Geldstrafe für den VfR Aalen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro belegt.

In der 50. Minute des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 19. Oktober 2018 wurden im Aalener Zuschauerblock mindestens drei Rauchtöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro belegt.

In der 50. Minute des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 19. Oktober 2018 wurden im Aalener Zuschauerblock mindestens drei Rauchtöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.