1050 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 14. Mai 2022 wurde im Münchener Zuschauerbereich ein Rauchkörper gezündet. Während der zweiten Halbzeit wurden im Münchener Zuschauerbereich weitere zwei Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 14. Mai 2022 wurde im Münchener Zuschauerbereich ein Rauchkörper gezündet. Während der zweiten Halbzeit wurden im Münchener Zuschauerbereich weitere zwei Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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