1050 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 1050 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 8. Oktober 2022 brannten Saarbrücker Zuschauer mindestens zwei pyrotechnische Gegenstände ab.

Unmittelbar nach Halbzeitpfiff des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 12. November 2022 zündeten Saarbrücker Zuschauer einen Böller.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 1050 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 8. Oktober 2022 brannten Saarbrücker Zuschauer mindestens zwei pyrotechnische Gegenstände ab.

Unmittelbar nach Halbzeitpfiff des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 12. November 2022 zündeten Saarbrücker Zuschauer einen Böller.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.