10.300 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitbundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 10.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 19. Februar 2023 entzündete ein Berliner Zuschauer einen Rauchtopf. Der Spielbeginn verzögerte sich daraufhin um zweieinhalb Minuten. Im weiteren Verlauf der Partie wurden acht weitere pyrotechnische Gegenstände.

Darüber hinaus zündeten Berliner Anhänger in der 79. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 21. Januar 2023 einen Böller.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitbundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 10.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 19. Februar 2023 entzündete ein Berliner Zuschauer einen Rauchtopf. Der Spielbeginn verzögerte sich daraufhin um zweieinhalb Minuten. Im weiteren Verlauf der Partie wurden acht weitere pyrotechnische Gegenstände.

Darüber hinaus zündeten Berliner Anhänger in der 79. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 21. Januar 2023 einen Böller.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.