10.200 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 10.200 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 27. April 2019 wurden im Zuschauerbereich von Greuther Fürth insgesamt elf Bengalische Feuer abgebrannt.

Zudem zündeten Fürther Zuschauer vor Anpfiff der Zweitligabegegnung beim FC Erzgebirge Aue am 12. Mai 2019 mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 10.200 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 27. April 2019 wurden im Zuschauerbereich von Greuther Fürth insgesamt elf Bengalische Feuer abgebrannt.

Zudem zündeten Fürther Zuschauer vor Anpfiff der Zweitligabegegnung beim FC Erzgebirge Aue am 12. Mai 2019 mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.