10.200 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.200 Euro belegt. Bis zu 3400 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2020 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel beim SC Preußen Münster am 21. Dezember 2019 zündeten Münchner Zuschauer mindestens sieben Rauchtöpfe und 20 Bengalische Fackeln. Zudem wurde aus dem Gästeblock mindestens eine Rakete abgeschossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.200 Euro belegt. Bis zu 3400 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2020 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel beim SC Preußen Münster am 21. Dezember 2019 zündeten Münchner Zuschauer mindestens sieben Rauchtöpfe und 20 Bengalische Fackeln. Zudem wurde aus dem Gästeblock mindestens eine Rakete abgeschossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.