10.150 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 10.150 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3380 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim VfB Lübeck am 23. Januar 2024 zündeten Münchner Zuschauer mindestens elf Bengalische Fackeln und Blinker. Darüber hinaus brannten Münchner Anhänger in der 8. Minute des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 3. Februar 2024 mindestens 18 Rauchkörper ab.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 10.150 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3380 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim VfB Lübeck am 23. Januar 2024 zündeten Münchner Zuschauer mindestens elf Bengalische Fackeln und Blinker. Darüber hinaus brannten Münchner Anhänger in der 8. Minute des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 3. Februar 2024 mindestens 18 Rauchkörper ab.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.