10.050 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mehrerer unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit vier Geldstrafe in Gesamthöhe von 10.050 Euro belegt.

In der 43. und 50. Spielminute des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 12. März 2022 wurden aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich insgesamt mindestens sechs Becher auf das Spielfeld in den Innenraum geworfen. Des Weiteren wurden während des Einlaufens der Mannschaften vor dem Zweitligaspiel bei Hannover 96 am 16. April 2022 im Düsseldorfer Fanblock fünf pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Außerdem brannten Düsseldorfer Anhänger in der 56. und der 62. Spielminute des Zweitligaspiels gegen Dynamo Dresden am 22. April 2022 insgesamt drei pyrotechnische Gegenstände sowie in der 21., 33. und 56. Spielminute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 29. April 2022 insgesamt mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände ab. Der Spielbetrieb wurde dadurch jeweils nicht beeinträchtigt.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mehrerer unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit vier Geldstrafe in Gesamthöhe von 10.050 Euro belegt.

In der 43. und 50. Spielminute des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 12. März 2022 wurden aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich insgesamt mindestens sechs Becher auf das Spielfeld in den Innenraum geworfen. Des Weiteren wurden während des Einlaufens der Mannschaften vor dem Zweitligaspiel bei Hannover 96 am 16. April 2022 im Düsseldorfer Fanblock fünf pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Außerdem brannten Düsseldorfer Anhänger in der 56. und der 62. Spielminute des Zweitligaspiels gegen Dynamo Dresden am 22. April 2022 insgesamt drei pyrotechnische Gegenstände sowie in der 21., 33. und 56. Spielminute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 29. April 2022 insgesamt mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände ab. Der Spielbetrieb wurde dadurch jeweils nicht beeinträchtigt.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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