100.000 Euro Geldstrafe für St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro belegt. Bis zu 33.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Heimspiels gegen den Hamburger SV am 10. März 2019 wurden im Zuschauerblock des FC St. Pauli wiederholt erhebliche Mengen an pyrotechnischen Gegenständen abgebrannt. Das Spiel musste aufgrund der Vorfälle mehrmals von Schiedsrichter Felix Brych unterbrochen werden. Zudem wurde vor dem Spiel im St. Pauli-Zuschauerbereich ein großes verunglimpfendes Banner in Bezug auf den HSV gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro belegt. Bis zu 33.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Heimspiels gegen den Hamburger SV am 10. März 2019 wurden im Zuschauerblock des FC St. Pauli wiederholt erhebliche Mengen an pyrotechnischen Gegenständen abgebrannt. Das Spiel musste aufgrund der Vorfälle mehrmals von Schiedsrichter Felix Brych unterbrochen werden. Zudem wurde vor dem Spiel im St. Pauli-Zuschauerbereich ein großes verunglimpfendes Banner in Bezug auf den HSV gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.