100.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro belegt. Bis zu 35.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels bei Hansa Rostock am 14. August 2017 war im Berliner Zuschauerblock mehrmals massiv Pyrotechnik gezündet worden. Teilweise wurde diese in den Rostocker Zuschauerbereich und auf den Rasen geschossen beziehungsweise geworfen. Aufgrund der schweren Vorkommnisse musste Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) die Begegnung in der zweiten Halbzeit gleich zweimal unterbrechen.

Mit Verhängung der Geldstrafe gegen Hertha BSC wurden Ermittlungsverfahren des Kontrollausschusses bezüglich des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 22. Oktober 2017 und des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Köln am 25. Oktober 2017 mit Zustimmung des Sportgerichts eingestellt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro belegt. Bis zu 35.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels bei Hansa Rostock am 14. August 2017 war im Berliner Zuschauerblock mehrmals massiv Pyrotechnik gezündet worden. Teilweise wurde diese in den Rostocker Zuschauerbereich und auf den Rasen geschossen beziehungsweise geworfen. Aufgrund der schweren Vorkommnisse musste Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) die Begegnung in der zweiten Halbzeit gleich zweimal unterbrechen.

Mit Verhängung der Geldstrafe gegen Hertha BSC wurden Ermittlungsverfahren des Kontrollausschusses bezüglich des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 22. Oktober 2017 und des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Köln am 25. Oktober 2017 mit Zustimmung des Sportgerichts eingestellt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.